Einreiseverbot für "gefährliche Hunderassen"
Stand Mai 2011
Das Einfuhrverbot nach Landesrecht ist kein absolutes Einfuhrverbot. Von den örtlich zuständigen Behörden des Bundeslandes, in dem der Hund trotz eines Verbotes dauerhaft gehalten werden soll, kann eine amtliche Berechtigung zum Halten des Hundes ausgesprochen werden.
Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde und über die erforderlichen Dokumente bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen
Derzeit sind in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Hessen weitere Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich eingestuft:
Baden-Württemberg
Bayern
Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:
Berlin
Brandenburg
Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:
Hamburg
Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:
Hessen
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